I) Weg zur .eu-Einführung II) Einführungsschritte der .eu-TLD III) Registrierungsrichtlinien
und -bedingungen I) Weg zur .eu-Einführung Am 12. Oktober 2004
hat der Generaldirektor des Ausschusses für Belange der Informationsgesellschaft
der Europäischen Kommission, sowie die drei EURid-Direktoren Pierre Verbaeten,
Franco Denoth und Anders Janson den Verwaltungsvertrag für die neue Domain-Endung
.eu unterschrieben. Damit steht EURid
nun offiziell als zukünftige Vergabestelle für .eu-Domains fest. Die weiteren
Schritte sind: - Start der Verhandlungen mit ICANN, für die Eintragung
der .eu-TLd in die DNS Root-Zone.
- Akkreditierung von Registraren für .eu
durch EURid.
- Ausarbeitung der endgültigen Vergabebedingungen einschließlich
der genauen Regeln der Sunrise Period sowie der Schiedsregeln zur außergerichtlichen
Streitschlichtung (Alternative Dispute Resolution).
- Vertragsverhandlungen
mit dem so genannten "Validation Agent" (Validierungsstelle), der die Anmeldungen
in der Sunrise Period überprüft.
- Start der gestaffelten Registrierungsphasen
(Sunrise Period), welche insgesamt 4 Monate andauern werden.
- Start der
Live-Registrierung nach dem "first-come-first-serve"-Prinzip.
Den offiziellen
EURid Zeitplan finden Sie unter: http://www.eurid.org/en/home.php?n=107
II) Einführung der .eu-TLD Die Einführung der .eu-Topleveldomain
wird in drei Phasen von statten gehen: 1) Phase I der gestaffelten Registrierung
(Sunrise I) 2) Phase II der gestaffelten Registrierung (Sunrise II) 3) Phase III
allgemeine Registrierung ohne besondere Marken- oder Namensrechte 1) Phase
I der gestaffelten Registrierung (Sunrise I) In der ersten Phase der gestaffelten
Registrierung (Sunrise Period), welche zwei Monate andauern wird, dürfen nur Inhaber
oder Lizenznehmer von registrierten nationalen und Gemeinschaftsmarken, geografischen
Herkunftsangaben oder Namen öffentlicher Einrichtungen ihre Domainnamen anmelden.
2) Phase II der gestaffelten Registrierung (Sunrise II) In der
zweiten - ebenfalls zwei Monate andauernden Phase können sonstige frühere Rechte,
also auch nicht eingetragene, aber rechtlich geschützte Marken und Bezeichnungen
- wie bekannte Marken oder Firmenbezeichnungen - angemeldet werden. Bitte beachten
Sie: Für die Phasen I und II der gestaffelten Registrierung gilt: a) Alle Antragsteller
müssen Nachweise einreichen, aus denen hervorgeht, dass sie frühere Rechte an
dem beanspruchten Namen besitzen. Die Nachweise sind an eine von EURid vorgegebene
Validierungsstelle innerhalb einer Frist von 40 Tagen nach Beantragung des Domainnamens
zu übermitteln. Gehen die Nachweise innerhalb dieser Frist nicht ein, wird der
betreffende Antrag abgelehnt. b) Der beantragte Domainname muss mit den Text-
oder Wortelementen des beanspruchten Namens des früheren Rechtes übereinstimmen.
Sonderzeichen wie ä, ö, ü können durch a, o, u oder die übliche Schreibweise ae,
oe, ue ersetzt werden. Leerzeichen und Sonderzeichen wie ~ @ # $ % ^ & * (
) + = < > { } [ ] / \ : ; ' , . ? können weggelassen oder durch einen Bindestrich
(-) ersetzt werden. Die Marke "Schlund+Partner" kann somit beispielsweise als
schlundpartner.eu und/oder schlund-partner.eu registriert werden. Weitere Details
zu diesen beiden Phasen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, müssen aber
mindestens 2 Monate vor Beginn der ersten Phase veröffentlicht werden. 3)
allgemeine Registrierung ohne besondere Marken- oder Namensrechte Die
allgemeine Registrierungsmöglichkeit startet im Anschluss an die gestaffelten
Registrierungsphasen nach dem "First-come-first-Serve"-Prinzip. III) Registrierungsrichtlinien
.eu-Domains werden direkt unterhalb der .eu-Topleveldomain als so genannte Secondlevel-Domains
registriert. Folgende Personen/Unternehmen sind zur Registrierung von .eu Domains
zugelassen: - Unternehmen mit Rechts- oder Arbeitssitz innerhalb der EU
- Organisationen,
die in der EU angesiedelt sind ohne von der nationalen Rechtssprechung beeinträchtigt
zu sein
- Natürliche Personen, wohnhaft in der EU
Bei der Beantragung
müssen mindestens folgende Angaben übermittelt werden: - Angabe des Namens
und der Anschrift des Antragstellers
- Erklärung des Antragstellers, dass
er die Domainregistrierung in gutem Glauben beantragt und nach bestem Wissen keine
Rechte Dritter verletzt
- Erklärung des Antragstellers, dass er die Registrierungsbedingungen
sowie die Regeln für außergerichtliche Streitbeilegung anerkennt.
Bitte
beachten Sie: Absichtlich gemachte ungenaue oder falsche Angaben bei der Domainregistrierung
oder Verstöße gegen den guten Glauben stellen eine Verletzung der Registrierungsbedingungen
dar und können zur Löschung der Domain führen. Von der Registrierung ausgenommen
sind Domainnamen, die Staatsbezeichnungen, gebräuchliche Namen und geographische
Bezeichnungen von EU-Mitgliedsstaaten darstellen. Eine genaue Liste der nicht
registrierbaren Domainnamen liegt noch nicht vor. Weitere Details der Registrierungsrichtlinien
sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, werden auf dieser Seite nach Bekanntwerden
veröffentlicht. Voranmeldung über Public-Tools:Wenn wir für
Ihr Unternehmen "eu-Domains" voranmelden sollen, senden Sie uns bitte einfach
kurz eine Email
mit einer Liste. Für diesen Voranmeldungsservice berechnen wir lediglich eine
geringe Pauschale von einmalig 11,60 Euro inkl. MwSt. pro fünf Domains a Block. Tel:
089 - 76 77 50 55 | |